Einige Updates zu den Angeklagten im Parkbank-Verfahren und der Situation in Hamburger Knästen –
In der aktuellen Situation setzt der deutsche Staat auf die radikale Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens. Begleitet wird dieser Diskurs mit zahlreichen Überwachungs- und Verfolgungskompetenzen seitens der Sicherheitsbehörden, um vermeintliche Verstöße zu anden. Strafen für die Nichteinhaltung zum Teil sehr fragwürdiger Verhaltens- und Aufenthaltsverbote im öffentliche Raum werden begleitet von mehr Überwachungskompetenzen für Behörden, um Menschen via Handyortung ausfindig zu machen und zwecks Ansteckungsvermeidung zu isolieren. Hier handelt es sich zum großen Teil um Maßnahmen, welche Politiker*innen und Polizei seit Jahren fordern und welche nun im Fahrwasser der Pandemie Einzug in Gesetzgebung halten und so auch breiter angewendet zu werden drohen.
Gefangene in den Haftanstalten sind wohl am schärfsten von den Regelungen zur Vermeidung der Ausbreitung der Covid19 Pandemie betroffen. In den vergangenen Wochen wurden zum Teil ganze Stationen des U-Knastes Holstenglacis isoliert. Das bedeutet 23 Stunden Einschluss, quasi alleiniger Hofgang und wenig Kontakt zu mitgefangenen. Doch auch wenn sich Gefangene nicht wegen eines Verdachtsfalls in Isolation befinden, werden die ohnehin menschenunwürdigen Lebensbedingungen der U-Haft weiter radikal eingeschränkt. Die Zahl der Besucher*innen wird gekürzt, oder Besuche werden ganz gestrichen wenn sich zum Beispiel das LKA „nicht in der Lage sieht“ die Besuche zu überwachen oder sich kein geeigneter Raum findet. Kommen Besuche zu Stande, sind diese oft wesentlich kürzer und nur hinter einer Trennscheibe möglich. Hier zeigt sich oftmals die schikanöse Willkür der „notwendigen Maßnahmen“: Gellten für die Gefangenen und Besucher*innen strikte Regel deren Nichteinhaltung sanktioniert wird, verhalten sich die Schließer*innen zum Teil distanzlos. Telefonate sind wohl noch möglich, doch oft reicht das Geld nicht um die absurden Tarife zu zahlen. Profitieren dürfte wohl hier besonders der Telefonanbieter. Ob auch Post und Büchersendungen von den Maßnahmen betroffen sind bleibt abzuwarten….
Doch auch auf den Stratprozess von Häftlingen hat die aktuelle Situation starke Auswirkungen. Anstatt die Ansteckungsgefahr in den Knästen durch Entlassungen zu entschärfen – wie es an vielen Orten der Welt passiert – gilt in Hamburg für viele Prozesse die Deviese: Durchziehen kommme was wolle! Grundlage dafür bietet eine Gesetzesänderung für die Unterbrechungsfrist für Hauptverhandlungen. Läuft ein Prozess bereits konnte eine Verhandlung für maximal 3 Wochen unterbrochen werden. Wurden bereits über 10 Verhandlungstage durchgeführt lag die Frist bei einem Monat. Das neue Gesetz sieht vor Prozesse bis zu einer Dauer von 3 Monaten und 10 Tagen unterbrechen zu können. U.a der hat der Deutsche Anwaltsverein hier angemahnt, dass dies dazu führen könnte, dass Strafprozesse und so auch die Untersuchungshaftzeiten künstlich in die Länge gezogen werden könnten.
Wie geht es den Angeklagten im Verfahren gegen die 3 von der Parkbank?
Trotz der angespannten Situation im Zusammenhang mit den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie geht es den Angeklagten den Umständen entsprechend gut! Die zwei Gefährten, welche sich weiterhin in U-Haft befinden, sind trotz der zahlreichen Einschränkungen bei Besuchen und im Knastalltag gut drauf. Schreibt ihnen also weiter Briefe* und versucht die Kommunikation mit den Gefangenen besonders unter den jetzigen Haftbedingungen nicht abreißen zu lassen!
Auch der dritten Gefangenen, welche weiterhin unter Meldeauflagen draußen ist, geht es gut!
Wie steht es um das aktuelle Verfahren gegen die 3 von der Parkbank?
Für die Verhandlungen an Hamburger Gerichten gilt für die kommende Zeit eine drastische Einschränkung der Zuschauer*innen-Plätze. Im Verfahren gegen die Gefährt*innen können aktuell nur noch 6 Menschen der Verhandlung beiwohnen, obwohl selbst mit dem angemahnten Sicherheitsabstand von 1,5m für weseltlich mehr Menschen Platz wäre. Alle müssen ihre Personalien am Eingang abgeben und sich an ständig wechselnde Verhaltensregeln innerhalb des Gerichtes halten. Mal darf nicht auf dem Flur gestanden, mal nicht hier oder dort gewartet werden. Dazu kommt noch, dass diese vermeintlichen Sicherheitsregeln wohl nicht für Cops oder Mitarbeiter*innen des Gerichts zu gelten scheinen. Diese bewegen sich oft nach wie vor vollkommen frei im Gerichtsgebäude.
Die Anwält*innen der 3 Angeklagten haben in den vergangenen Verhandlungstagen immer wieder versucht eine Unterbrechung des Prozesses zu erreichen, da wegen des geregelten Mindestabstands weder eine angemesse Kommunikation mit den Mandant*innen möglich, noch – wegen der starkt eingeschränkten Plätze für Zuschauer*innen – die Öffentlichkeit des Prozesses gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang wurden bereits an die 10 Befangenheitsanträge gegen die Kammer des Gerichts gestellt. Diese pocht jedoch zusammen mit der Staatsanwaltschaft weiterhin auf eine Fortsetzung des Verfahrens, was zu einer anhaltend eskalativen Stimmung im Gericht sorgt.
Bleibt also weiter wachsam und unterstützt die Gefangenen!
Zeigen wir ihnen dass sie nicht allein sind und wir besonders jetzt an ihrer Seite stehen!
* ps: Da das LIZ aufgrund der Corona-Situation nicht wirklich nutzbar ist, können wir eure Briefe zur Zeit nur sehr eingeschränkt weiterleiten. Am besten ihr kümmert euch um eine eigene Absender-Adresse, wenn ihr Briefe mit Synonym an die 3 Angeklagten schicken wollt.