Update 20.12.2019: Zum Stand der Anklage gegen die Drei von der Parkbank –
Anfang November haben die Drei von der Parkbank die Anklageschriften der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg erhalten. Das Schreiben gibt Aufschluss über einen Teil der Ermittlungen, die angestrebte Beweisführung und endet mit dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft die Untersuchungshaft gegen zwei, bzw. den Haftbefehl samt Verschonungsbeschluss gegen die dritte Person aufrecht zu erhalten. Außerdem wird beantragt das Hauptverfahren gegen die Drei am Landgericht zu eröffnen.
Die Drei Gefährt*innen sollen angeklagt werden, sich zur Begehung von Straftaten verabredet zu haben. Die vermeintlichen Straftaten bezeichnet die Generalstaatsanwaltschaft als geplante Brandstiftungen sowie eine geplante schwere Brandstiftung. Die Unterscheidung in Brandstiftungen und eine schwere Brandstiftung basiert darauf, dass bei einem der vermeintlichen Ziele eine akute Gefährdung für Leib und Leben von Menschen auf Grundlage von Spekulationen fabuliert wird. Darüber hinaus wird einem der Gefährt*innen vorgeworfen gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben, indem er Brandsätze bei sich gehabt haben soll. Passend dazu legt die Generalstaatsanwaltschaft den beiden anderen Beihilfe zum Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last.
Da die Drei Gefährt*innen sich weder zu den Anklagepunkten, noch zu den Ermittlungen äußern, ist die Staatsanwaltschaft darauf angewiesen sie mit Hilfe der Ermittlungsergebnisse zu überführen. Der Zeitpunkt der Verhaftung legt laut Anklageschrift nahe, dass die Beschuldigten Anschläge zum G-20 Jahrestag geplant haben sollen.
Es ist nicht an uns über Plausibilität von Anklagepunkten zu urteilen oder gar über Schuld und Unschuld zu spekulieren. Wir arbeiten uns auch nicht daran ab, was wirklich gewesen sein könnte. All dies wird seine Bühne vor Gericht finden und die Staatsanwaltschaft wird diese zur Inszenierung eines Angriffs auf militante Politik nutzen. Dies soll insbesondere dadurch geschehen, dass von der Inkaufnahme von Gefährdungen für Leib und Leben ausgegangen wird. Dass die Haustür der Wohnanschrift einer Hamburger Senatorin konkretes Anschlagziel gewesen sein soll, basiert auf reiner Spekulation. Nach einer Ortsbegehung, beziehungsweise Meinung einer sachverständigen Person, davon auszugehen, dass die Tür ein geeignetes Ziel gewesen sein könnte, heißt noch lange nicht, dass diese auch angezündet werden sollte und Menschenleben aufs Spiel gesetzt werden würde. Dieser Vorwurf dient in erster Linie dazu, militante und revolutionäre Politik zu diskreditieren und soll ein möglichst düsteres Bild von den angeklagten Gefährt*innen produzieren. Im Rahmen blödsinniger Extremismustheorien werden hier Verhaltensweisen, die zu menschenverachtenden Ideologien gehören, auf widerständige Menschen übertragen. Hier geht es darum zu dämonisieren, durch Abschreckung zu spalten und Teile emanzipatorischer Bewegungen einzuknasten.
Wir lassen uns durch die Konstrukte und Lügen der Staatsanwaltschaft nicht einschüchtern oder gar spalten. Unser Handeln richtet sich gegen menschenverachtende Ideologien und Lebensverhältnisse und zielt darauf, diese radikal zu verändern, kämpferisch, konfliktbereit und immer auf der Suche nach Wegen, die uns ein Leben in Freiheit näher bringen.
Wir unterstützen die Angeklagten und stehen ein für unsere revolutionären Überzeugungen und Utopien.
Haltet die Augen und Ohren offen, kommt zu den Kundgebungen und Veranstaltungen. Sammelt Geld und schreibt den Gefangenen und tragt eure Solidarität auf die Straße!